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Probleme in der Ausbildung - Ausbildungsabbruch

Eine große Hürde zum Erwachsenwerden stellt der Übergang von der Schule ins Berufsleben dar. Mit dem Einstieg in die Ausbildung kommen neue Herausforderungen auf Ihr Kind zu. Selbstverständlich soll Ihr Nachwuchs hier fast alles selbstständig erledigen. Dennoch sollten Sie als Eltern Ihr Kind aufmerksam durch die Ausbildung begleiten.

Leider kommt es in der Ausbildung immer wieder zu Schwierigkeiten. Etwa jeder fünfte Jugendliche bricht die Ausbildung ab. Hier sind Problemlösungsstrategien wichtig und dass man sich die nächsten Schritte sorgfältig plant.

Woran erkennen Sie, dass mit der Ausbildung Ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist?

Oft können Sie anhand des Stimmungsbildes Ihres Kindes erkennen, dass es Probleme in der Ausbildung gibt: Wenn sich Niedergeschlagenheit, Aggression, sinkende Motivation häufen, wurde auch Engagement Gereiztheit bzgl. der Ausbildungsstelle oder Berufsschule, wenn das Kind lieber Party machen geht, dann sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Kind suchen. Finden Sie heraus, was die Hintergründe, die Auslöser für diese Verhaltensänderungen sind, was beschäftigt ihr Kind? Wo können Sie es unterstützen?

Schütten Sie ihr Kind nicht mit Vorwürfen zu. Drohen Sie nicht Bestrafungen. Das was Ihr Kind jetzt braucht ist Motivation.

Wenn Sie ein gesundes Interesse am Ausbildungsgeschehen signalisieren, wird sich Ihr Kind öffnen und Ihnen alles mitteilen. Oft bewerten die Jugendlichen mögliche Konflikte viel schwerer als es die Ausbilder tun. Eine Kündigung der Ausbildungsstelle sollte wirklich nur als letzter Ausweg in Betracht kommen.

Was sind häufige Gründe für Probleme in der Ausbildung oder bei einem Ausbildungsabbruch?

Es ist sehr wichtig, dass sich Ihr Kind selber klar wird, wo die Ursachen für seine Unzufriedenheit liegen. Es gibt sehr unterschiedliche Gründe, zum Beispiel Konflikte mit dem Ausbilder, schlechte Vermittlung der Ausbildungshinhalte, ausbildungsfremde Arbeiten. Manchmal stecken auch Konflikte mit anderen Azubis dahinter, oder schwere körperliche Arbeit ebenso wie mögliche Über- oder Unterforderung.

Neben diesen betrieblichen Gründen können auch persönliche Schwierigkeiten auftreten, wie etwa gesundheitliche Schwierigkeiten, eine Schwangerschaft, Beziehungsprobleme, Verlust der Kontakte zu den bisherigen Freunden auf Grund der Arbeitszeiten, schlechte Arbeitsmarktaussichten, fehlerhafte Einschätzung des Aufgabenbereichs und der Arbeitsbedingungen, um nur ein paar aufzuzählen.

In den meisten Fällen ist nicht nur ein Faktor für die Probleme verantwortlich. Weitaus häufiger treffen mehrere Faktoren aufeinander.

Was sollten Jugendliche bei Ausbildungsproblemen tun?

Zuerst muss sich Ihr Kind darüber im klaren sein, was der Grund oder was die Gründe für seine Ausbildungsprobleme sind. Es sollte im Ernstfall seinen Ausbilder frühzeitig kontaktieren. Hier ist eine ruhige und sachliche Aussprache wichtig. Es gibt auch in jeden Betrieb einen Ansprechpartner für Azubis, die sich um die fachliche und persönliche Anleitung kümmert.

Leider ist in manchen Fällen die Beziehung zum Ausbilder nicht sehr gut, bereits mit Spannungen geladen. Wenn Ihrem Kind ein konfliktloses Gespräch mit seinem Ausbilder nicht möglich ist, dann sollte man sich zusätzlich Hilfe von außen holen. In manchen Fällen ist die Beziehung zu diesem Ansprechpartner allerdings bereits konfliktreich. Werden die klärenden Gespräche Ihres Kindes mit dem Ausbilder regelmäßig zu Streitgesprächen? Dann empfiehlt es sich, zusätzliche Hilfe von außen wahr zu nehmen.

Beispielsweise unterstützen die Ausbildungsberater der zuständigen Kammer bei Konfliktgesprächen und bei der Schlichtung von Streitigkeiten. Wenn sich Ihr Kind unzureichend ausgebildet oder ungerechtfertigt für ausbildungsfremde Arbeiten eingesetzt fühlt, kann es sich ebenfalls mit der IHK oder Handwerkskammer in Verbindung setzen. Hier gibt es ein umfassendes Beratungsangebot. Es lohnt sich, sich über die vielfältigen Möglichkeiten informieren zu lassen.

Auch in der Berufsschule wird Hilfe sowohl bei schulischen als auch bei außerschulischen Herausforderungen angeboten. Hier gibt es oft in vielen Berufsschulen spezielle Beratungslehrer und Sozialpädagogen. Sie kennen die fachlichen und sozialen Anforderungen an Ihr Kind und können demenstprechend Unterstützungsangebote geben.

Der Abbruch steht fest - welche Schritte sollte Ihr Kind beachten?

Überprüfen, ob es sich um ein unlösbares Problem handelt

Nach reiflicher Überlegung ist nun klar, dass ein Ausbildungsabbruch leider nicht mehr zu stoppen ist. Diese Erkenntnis fällt in der Regel allen Beteiligten schwer. Hier ist es für Ihr Kind besonders wichtig, dass es Sie auf seiner Seite weiß. Bewahren Sie die nötige Ruhe. Unterstützen Sie ihr Kind, wo auch immer es Ihnen möglich ist und es gewollt ist. In dieser Situation ist es wichtig, dass Sie Ihr Kind weiterhin unterstützen. Bewahren Sie die Ruhe. Die neue Lage erfordert neue Entscheidungen.

Berufliche Alternativen klären

Wenn die Auflösung des Ausbildungsvertrages unausweichlich ist, dann sollte Ihr Kind allerdings noch davor genau überlegen, was es anschließend tun möchte, wie es beruflich weitergehen soll. Möchte es den Beruf weiterhin erlernen, allerdings in einem anderen Betrieb? So empfiehlt sich ein Praktikum im neuen Wunschbetrieb. Möchte Ihr Kind sich allerdings komplett neu orientieren, so sollte es sich zum Beispiel über "Übergang Schule - Beruf" darüber Informieren.

Rechtlichen Rahmen für die Vertragsauflösung klären

Es gibt in jedem Vertrag Richtlinien für die Beendigung - also auch im Ausbildungsvertrag. Das Berufsbildungsgesetz (BIGG) sagt: "Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden." Dies bedeutet, dass man keinen Grund für die Beendigung der begonnen Ausbildung nennen muss - dies gilt für beide Seiten: für Ihr Kind und für den Ausbildungsbetrieb.

Aber was ist, wenn die Probezeit beendet ist? Das BIGG sagt, dass nach Ablauf der Probezeit das Berufsausbildungsverhältnis nur dann gekündigt werden kann, wenn wichtige Gründe vorliegen. Weiterhin ist natürlich eine Kündigungsfrist von vier Wochen einzuhalten, es sei denn alle sind mit einem Aufhebungsvertrag einverstanden.

Arbeitslosmeldung / Krankenkasse und Familienkasse informieren

Auch wenn noch kein Anspruch auf Geldleistungen erworben wurde, so sollte sich Ihr Kind stets bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Dies ist wichtig für die spätere Rentenberechnung. Ebenso muss die Krankenkasse informiert werden. Mit Beginn der Ausbildung hat sich Ihr Kind selber versichert. Wenn es nun keinen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur hat, dann hat es vielleicht keinen Krankenversicherungsschutz mehr und kann gegebenenfalls wieder als Familienmitglied versichert werden. Wenn Ihr Kind älter ist als 18, ändert sich hier auch die Anspruchslage für das Kindergeld. Lassen Sie sich hierfür über ihre Möglichkeiten bei der Familienkasse informieren.

Stand 03/2021

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