Familienpflege - Haushaltshilfe
Einkaufen, Staubsaugen, Wäsche waschen oder die Kinder in die Kita bringen – kann ein gesetzlich Krankenversicherter seinen Haushalt wegen einer schweren Erkrankung vorübergehend nicht selbst führen und es gibt niemandem, der das für ihn übernimmt, trägt die Krankenkasse in bestimmten Fällen die Kosten einer Haushaltshilfe. Das sind im Wesentlichen die folgenden drei Situationen:
Ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind, das Hilfe braucht, muss zu Hause versorgt werden und die Aufsichtsperson, die für den Haushalt verantwortlich ist, ist nicht da, weil sie etwa im Krankenhaus behandelt wird oder an einer ärztlich verordneten Kur- oder Rehamaßnahme teilnimmt.
Ein Versicherter wurde im Krankenhaus behandelt und ist anschließend weiter gesundheitlich stark beeinträchtigt. Versicherte ohne Kinder bekommen maximal vier Wochen lang Hilfe, Versicherte mit Kindern unter zwölf Jahren oder Kindern mit einer Behinderung maximal 26 Wochen. Vorausgesetzt, die Hilfe ist so lange nötig und ein Arzt hat sie verordnet.
Eine Schwangere braucht aufgrund von Beschwerden Hilfe, weil sie viel liegen muss oder nicht heben darf. Ursache der Beschwerden muss aber die Schwangerschaft selbst sein, nicht eine Krankheit oder ein anderer Umstand – etwa ein gebrochener Arm. Auch nach der Geburt zahlt die Kasse in manchen Fällen für Unterstützung im Haushalt – etwa bei Problemen nach einem Kaiserschnitt.