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Minderjährige Eltern

Es passiert immer wieder, dass minderjährige Frauen ungeplant, wenn auch nicht immer ungewollt, schwanger werden. Trotz sexueller Aufklärung werden Verhütungsmittel nicht richtig angewandt oder versagen. Manchmal führt spontane Leidenschaft zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr. Manchmal versuchen junge Menschen auch mit einer Schwangerschaft, sich vom Elternhaus loszusagen oder wollen demonstrieren, dass sie bereit sind, ihr Leben alleine zu gestalten.

Für Eltern ist dies meist eine furchtbare Vorstellung, dass die schwangere Tochter oder der Sohn, der viel zu früh Vater werden wird, die Verantwortung einer Mutter oder eines Vaters übernehmen muss. Sie hatten andere Pläne für ihren Nachwuchs und auch für sich selbst. So früh wollten Sie nicht Großeltern werden, auch wollten sie nicht erneut Kinder erziehen müssen.

Wie können wir als Eltern helfen, wenn unser minderjähriges Kind ein eigenes Kind bekommt?

Nicht nur für Ihr Kind, welches, noch die Schule besucht oder eine Ausbildung bewältigt, ändert sich durch die Schwangerschaft das ganze Leben. Auch für Sie wird ein neues großes Kapitel aufgeschlagen: Ihr Leben wird sich als Großeltern eines Enkelkindes eines minderjährigen Kindes stark ändern.

Wenn Sie von der Schwangerschaft Ihrer minderjährigen Tochter erfahren, dann stürzen Sorgen und Ängste um Ihr Kind auf Sie ein: Kann sie altergemäße Entwicklungsschritte überhaupt noch vollziehen? Kann sie die ihrem Alter nicht angemessene Lebensform bewältigen? Pubertät und Mutter sein - geht das überhaupt? Wird der Vater des Kindes sich um sie kümmern oder lässt er sie sitzen? Hier nur ein paar wenige Gedanken, die Ihnen durch den Kopf schießen könnten.

Wenn Ihre Tochter noch bei Ihnen im Haus lebt, so können Sie ihr eine unschätzbare Stütze sein. Seien sie verständnisvoll und hilfsbereit. Helfen Sie ihr, sich nicht als Opfer zu sehen, sondern ihr Leben mit Kind nach eigenen Vorstellungen zu gestalten und die neue Situation positiv aufzunehmen. Helfen Sie ihrer Tochter mit Zeit und Geld aus, wo dies nötig ist. So kann sie trotz Mutterschaft die Schule beenden oder die Ausbildung. So schaffen Sie die Grundlage für Ihre Tochter, später selbst auf eigenen Füßen stehen zu können und für das eigene Kind selber sorgen zu können.

Helfen Sie ihrer Tochter, einen Überblick zu erhalten, welche Hilfen sie in Anspruch nehmen kann. Welche Unterstützungsangebote es für sie gibt.

So kann eine für alle zufriedenstellende Situation geschaffen werden.

Wie hilft das Jugendamt minderjährigen Müttern?

Das Jugendamt ist eine wichtige Anlaufstelle für minderjährige Schwangere, Mütter oder Väter. Die kostenlose Beratung beleuchtet zuerst die Lebenssituationen der minderjährigen Eltern: Was ist der Ist-Zustand und was wünschen sich die Eltern?

Die Mitarbeiter des Jugendamtes informieren über die finanziellen Hilfeleistungen. Bereits in der Schwangerschaft sollte man sich beraten lassen, damit rechtzeitig alle Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden können.

Auch bei der Suche nach einer eigenen Wohnung kann das Jugendamt den jungen Eltern helfen. Denn nicht überall ist es möglich, im Elternhaus zu bleiben. Hierfür gibt es Häuser für Mutter und Kind. Die Mutter wird in solch einem Haus soweit bei der Kinderbetreuung entlastet, dass sie die Schule beenden kann bzw. einer Ausbildung nachgehen kann. Finanziert wird dies ebenfalls über das Jugendamt.

Ebenso gibt das Amt Informationen bezüglich des Sorgerechts und des Unterhalts für das Kind. Und Jugendämter helfen auch, Betreuungsplätze für das Kind zu finden.

Wer hat das Sorgerecht für das Kind einer minderjährigen, nicht verheirateten Mutter?

Sind beide Elternteile minderjährig, so wird zunächst das Jugendamt gesetzlicher Vormund für das Kind.

Das bedeutet, dass es alle Formalitäten übernimmt, mögliche Zweifel der Vaterschaftsanerkennung klärt, usw. Das Kind wird von der Mutter selbst gepflegt. Die Amtsvormundschaft endet, wenn die Mutter 18 wird. Das Sorgerecht geht dann automatisch an die Mutter über, es sei denn die Eltern des Kindes haben einander geheiratet oder das Familiengericht hat anders entschieden. Sollte die Mutter einen anderen Vormund als das Jugendamt für ihr Kind wollen, so muss sie hierfür einen Antrag stellen.

Wenn Sie Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter sind, so haben Sie weiterhin das Sorgerecht für Ihr eigenes Kind, nicht aber für Ihr Enkelkind. Wenn Sie weiterführende Informationen benötigen, so wenden Sie sich an dem für Sie zuständigen Jugendamt.

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