Schwierigkeiten im Lesen und Schreiben - Legasthenie
Wenn Kinder lesen und schreiben lernen, sind die Schriftzeichen zunächst ein unbekannter "Code" mit unbekannten Symbolen. In den ersten Schuljahren lernen sie diesen Code zu entziffern und Schritt für Schritt zu verinnerlichen. Bei einer Lese- und Rechtschreibschwäche/störung kann der Code aber vom Schulkind nicht in der üblichen Art und Geschwindigkeit entziffert werden.
Wenn sich Ihr Kind im Lesen und/oder Schreiben schwer tut, sprechen Sie am besten mit der Lehrkraft. Besteht ein Verdacht, kann die diagnostische Abklärung dann zum Beispiel über den Beratungslehrer der Schule erfolgen. Es werden dazu ein Intelligenz-Test sowie ein Lese- und Rechtschreib-Test gemacht. Sie können die Diagnostik auch außerhalb der Schule in einer kinderpsychiatrischen Praxis durchführen lassen.
Liegt im Test die Leseleistung und/oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem für das Alter, die Klassenstufe und die Intelligenz des Kindes zu erwartenden Stand, dann wenden Sie sich mit diesem Befund an den schulpsychologischen Dienst im Schulamt MSP, die Schulpsychologinnen Frau Roth und Frau Glaser.
Diese bescheinigen dann z.B. eine Leseschwäche, ein Rechtschreibschwäche, eine Lesestörung, eine Rechtschreibstörung oder eine Kombination aus diesen. Damit verbunden wird der sogenannte Nachteilsausgleich gewährt.
Auf einem Beiblatt ist vom Schulpsychologen/in dazu genau aufgeführt, mit welchen Maßnahmen der Nachteilsausgleich vom Lehrer/in umgesetzt werden muss, z.B. dass
die Rechtschreibleistung Ihres Kindes nicht bewertet wird
Ihr Kind einen Zeitzuschlag bei bestimmten oder allen schriftlichen Proben erhält
Ihr Kind die Aufgabenstellungen bei Proben noch einmal zusätzlich vom Lehrer/in vorgelesen bekommt. etc.
Ihr Kind einen Lese-Rechtschreib-Förderkurs in der Schule besuchen sollte
Denn in erster Linie ist es Aufgabe der Schule, Kinder mit Lese- und Rechtschreibproblemen angemessen zu fördern und zu unterstützen.
Die Beratungsstelle für Eltern, Jugendliche und Kinder ist Ansprechpartner für Sie, wenn
trotz schulischer Maßnahmen Ihr Kind durch die Lese- Rechtschreibstörung so stark in seiner persönlichen Entwicklung und in seinem sozialen Leben beeinträchtigt ist, dass schulische Maßnahmen alleine nicht mehr ausreichen.
abgeklärt werden muss, ob bei Ihrem Kind eine „seelische Behinderung“ nach §35a SGB VIII vorliegt und es eine zusätzliche Therapie braucht, um eine drohende „seelische Behinderung“ abzuwenden. Diese Abklärung wird kostenfrei in der Erziehungsberatungsstelle durchgeführt. Sie kann auch von einem Kinderpsychiater/in durchgeführt werden (meistens kostenpflichtig).
Für diese Kinder erfolgt in MSP die Fördertherapie durch die Fachkräfte der Beratungsstelle. Kosten für Therapien bei privaten Anbietern werden in aller Regel nicht vom Jugendamt erstattet.