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Vorsorgeuntersuchungen (U1 - U7)

Für Kinder sind von der Geburt bis zu ihrem 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1 (ohne Dokumentation für die Eltern). Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte.

Für die U1 - U7 gibt es stets einen Zeitraum, zu dem die jeweilige U stattfinden sollte. Wird dieser Zeitraum verpasst, so muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden.

U1 – erste Vorsorge

Gleich nach der Entbindung findet im Kreißsaal die erste Untersuchung statt. Es wird geschaut, ob das Baby die Geburt ohne Verletzungen überstanden hat, wie der Gesundheitszustand ist. Herz und Lunge werden abgehört, die Haut wird auf ihre Durchblutung hin untersucht. Die angeborenen Reflexe und die Muskelspannung wird genau untersucht.

Weiterhin wird etwas Blut aus der Nabelschnur entnommen und auf seinen Sauerstoffgehalt untersucht. Und das verschluckte Fruchtwasser wird abgesaugt und dabei gleichzeitig überprüft, ob sowohl die Nase als auch die Speiseröhre frei durchgängig sind.

Hier erhält das Baby auch Vitamin-K-Tropfen. um eine Unterversorgung, welche eine Blutgerinnungsstörung zur Folge haben kann, zu verhindern.

Es werden noch Körperlänge, Kopfumfang und Gewicht ermittelt.

U2 – zweite Vorsorge

Bei der so genannten Neugeborenen-Basisuntersuchung handelt es sich um eine besonders gründliche Untersuchung, die normalerweise zwischen dem 3. und 10. Lebenstag (spätestens jedoch bis zum 14. Lebenstag, sonst muss die Untersuchung den Eltern als IGel-Leistung in Rechnung gestellt werden) meist noch in der Entbindungsklinik stattfindet.

Dabei wird eine eingehende körperliche Untersuchung durchgeführt und es werden die Reflexe sowie das Nervensystem überprüft. Bei der U2 erhält das Kind erneut Vitamin-K-Tropfen.

Außerdem wird dem Kind zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der Handrückenvene oder Ferse Blut abgenommen, um es auf verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen hin zu untersuchen. Krankheiten wie beispielsweise eine Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose) und mehrere angeborene Stoffwechselstörungen werden so frühzeitig festgestellt.

Da viele Mütter das Krankenhaus schon frühzeitig verlassen (z. B. nach einer ambulanten Geburt), müssen sie besonders darauf achten, die Neugeborenen-Basisuntersuchung nicht zu versäumen.

U3 – dritte Vorsorge

Zwischen der 4. und 5. Lebenswoche ist die dritte Vorsorgeuntersuchung fällig (frühestens ab der 3. Lebenswoche und spätestens bis zur 8. Lebenswoche). Da in der Regel die ersten beiden Vorsorgeuntersuchungen in der Geburtsklinik stattfinden, ist die U3 die erste Untersuchung bei dem Kinder- und Jugendarzt. Der Kinder- und Jugendarzt kontrolliert, ob sich das Neugeborene in den vergangenen Wochen altersgerecht entwickelt hat. Gründlich überprüft er die Körperfunktionen, das Hörvermögen und die angeborenen Reflexe. Bei der dritten Vorsorgeuntersuchung wird das Hüftgelenk mittels Ultraschall auf Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen hin untersucht.

Weiterhin erkundigt sich der Kinder- und Jugendarzt über das allgemeine Verhalten des Kindes. Es geht hier gezielt um Probleme oder Auffälligkeiten beim Trinken, der Verdauung oder beim Schlafen. Wichtig ist, dass die Eltern ihre Beobachtungen dem Kinder- und Jugendarzt mitteilen. Dadurch wird dem Arzt eine Beurteilung über den Gesundheitszustand erleichtert.

Der kleine Säugling sollte in den ersten zwei bis drei Monaten etwa 150 Gramm pro Woche an Gewicht zunehmen. Die Tagestrinkmengen in dieser Zeit liegen meist bei 15% des aktuellen Körpergewichts.

U4 – vierte Vorsorge

Die vierte Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat statt (frühestens ab dem 2. Lebensmonat und spätestens bis zum 4 1/2. Lebensmonat). Es wird wieder der Körper genau untersucht. Außerdem überprüft der Kinder- und Jugendarzt erneut das Hör- und Sehvermögen. Er kontrolliert auch, ob die Knochenlücke (Fontanelle) am Kopf des Kindes ausreichend groß ist, damit der Schädel problemlos wachsen kann.

Mit verschiedenen Tests werden außerdem die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen des Säuglings untersucht: Es wird zum Beispiel getestet, ob das Kind sein Köpfchen alleine halten kann, wenn es an beiden Händen hochgezogen wird. Er überprüft auch, inwieweit das Kind Gegenstände verfolgt oder Personen nachschaut. Das Kind sollte es schaffen, den Blick nach der Stimme der Bezugsperson zu richten und einfache „Brabbeldialoge“ führen können. Normalerweise kann das Kind – zumindest ansatzweise – vor Freude juchzen oder quietschen. Hand-Mund- und Hand-Hand-Kontakt sollten aktiv vorhanden sein. Dass es versucht, gezielt nach etwas zu greifen, das kann es normalerweise erst später.

Der Kinder- und Jugendarzt informiert die Eltern über wichtige Kinderimpfungen.

U5 – fünfte Vorsorge

Ist das Baby ein halbes Jahr alt, findet bereits die 5. Vorsorgeuntersuchung statt (idealerweise zwischen 6. und 7. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 5. Lebensmonat und spätestens bis zum 8. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen bei dieser Untersuchung vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Hier wird geschaut, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Außerdem sollte das Baby wenn es sitzt, das Köpfchen gut halten können und es sollte nun in der Lage sein, Gegenstände gezielt zu greifen.

Bei der U5 werden auch das Hör- und Sehvermögen nochmals getestet. Richtungshören auf neutrale Geräusche sollte beim Kind vorhanden sein. Der Kinder- und Jugendarzt kann mit Hilfe eines Augenspiegels jetzt feststellen, ob das Kind schielt.

U6 – sechste Vorsorge

Wenn das Kind ein Jahr alt ist, erfolgt die U6, die so genannte „Einjahresuntersuchung“ (i.d.R. zwischen 10. und 12. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 9. Lebensmonat und spätestens bis zum 14. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen stehen erneut die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund.

Es wird geschaut, ob das Kind frei sitzen kann, und zwar mit gestreckten Beinen und geradem Rücken, bzw. ob es schon alleine stehen und sich dabei festhalten kann.

Weiterhin wird der Kinderarzt fragen stellen zur sprachlichen Entwicklung des Kindes und wie es sich allgemein verhält.

Außerdem erinnert der Kinderarzt die Eltern an die erforderlichen Auffrischungsimpfungen.

U7 - siebte Vorsorge

Im Alter von zwei Jahren findet die U7, die so genannte Zweijahres-Untersuchung, statt (idealerweise zwischen dem 21. und 24. Lebensmonat, jedoch frühestens ab dem 20. Lebensmonat und spätestens bis zum 27. Lebensmonat). Neben den allgemeinen Untersuchungen der Körperfunktionen steht jetzt vor allem die Überprüfung der geistigen Entwicklung im Vordergrund.

Kann das Kind Zwei-Wort-Sätze bilden? Kann es bekannte Gegenstände benennen? Und ist es in der Lage einfache Auffoderungen zu verstehen?

Das Kleinkind sollte mindestens 10 Wörter sprechen können.

Bei dieser U kontrolliert der Kinder- und Jugendarzt auch die Milchzähne und holt evtl. versäumte Impfungen nach.

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