Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Für die Wahrnehmung der Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes entsprechend § 14 KJHG ist das Kreisjugendamt, die Kommunale Jugendarbeit zuständig. Das Kinder- und Jugendhilferecht setzt verstärkt auf Prävention.
Themenschwerpunkte sind:
Suchtprävention
Jugendmedienschutz (Fernsehen, Video, Computer)
Soziale Kompetenz / Gewaltproblematik / Rechtsradikalismus
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen
Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes richten sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern und andere Erziehungsberechtigte (Multiplikatoren, Erzieher/Erzieherinnen, Lehrer/Lehrerinnen).
Die Maßnahmen sollen
junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,
Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. (§ 14 Abs. 2 KJHG).
Die Kommunale Jugendarbeit bietet:
Information und Beratung zum ordnungsrechtlichen Jugendschutz (JuSchG)
Information und Beratung, sowie Veranstaltungen zu verschiedensten Themen des erzieherischen Jugendschutzes