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Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

Für die Wahrnehmung der Aufgaben des erzieherischen Jugendschutzes entsprechend § 14 KJHG ist das Kreisjugendamt, die Kommunale Jugendarbeit zuständig. Das Kinder- und Jugendhilferecht setzt verstärkt auf Prävention.

Themenschwerpunkte sind:

  • Suchtprävention

  • Jugendmedienschutz (Fernsehen, Video, Computer)

  • Soziale Kompetenz / Gewaltproblematik / Rechtsradikalismus

  • Sexueller Missbrauch von Minderjährigen

Maßnahmen des erzieherischen Jugendschutzes richten sich sowohl an Kinder und Jugendliche als auch an Eltern und andere Erziehungsberechtigte (Multiplikatoren, Erzieher/Erzieherinnen, Lehrer/Lehrerinnen).

Die Maßnahmen sollen

  • junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen zu führen,

  • Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen. (§ 14 Abs. 2 KJHG).

Die Kommunale Jugendarbeit bietet:

  • Information und Beratung zum ordnungsrechtlichen Jugendschutz (JuSchG)

  • Information und Beratung, sowie Veranstaltungen zu verschiedensten Themen des erzieherischen Jugendschutzes

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