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Zuschussrichtlinien

Der Kreisjugendring (KJR) Main-Spessart gewährt Zuschüsse zur Förderung von Jugendpflegemaßnahmen und Jugendverbandsarbeit im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Mittel und soweit nicht Mittel durch den Kreistag des Landkreises Main-Spessart bereit gestellt werden.

Wer kann Zuschüsse beantragen?

Sie können nur von den im Landkreis tätigen Jugendgemeinschaften, Jugendverbänden, und Jugendorganisationen, die Mitglied im KJR Main-Spessart sind sowie anerkannten Trägern freier Jugendhilfe, in der jeweils angegebenen Höhe zum vorgesehenen Zweck und nur für die Einwohner des Main-Spessart-Kreises in Anspruch genommen werden. Ausnahmen sind möglich. Die Mitgliedschaft im KJR Main-Spessart ist kostenlos.

Voraussetzungen zur Antragsstellung

sind eine angemessene Eigenleistung der Träger (Vereine, Gruppen), sowie deren Verantwortung für die Gesamtfinanzierung der Maßnahme. Als Altersgrenze gilt in der Regel das 8. Lebensjahr (also Kinder ab 7 Jahren) als Untergrenze und das vollendete 26. Lebensjahr als Obergrenze.

Zuschüsse für Freizeiten werden nur gewährt, wenn mindestens 6 Kinder oder Jugendliche teilgenommen haben. Pro angefangene 6 Teilnehmer wird ein/e Betreuer/in bezuschusst. Die Ausschreibung der Maßnahme soll grundsätzlich für alle Kinder bzw. Jugendliche offen sein, wobei Altersbeschränkungen zulässig sind.

Der Charakter einer Jugendfreizeit muss erkennbar sein, d. h. die Unternehmungen sollten den jugendpflegerischen Grundsätzen entsprechen. Jugendleiter/innen, die über eine gültige Juleica verfügen, werden aufgrund ihrer besonderen Qualifikation höher gefördert.

Antragsberechtigt sind

  • Jugendgruppen

  • Jugendverbände

  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfe

  • Jugendorganisationen

die eine Vereinbarung nach dem Bundeskinderschutzgesetz gem. § 72a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) mit dem zuständigen Jugendamt abgeschlossen haben.

Der Antrag muss von der oder dem gemeldeten, verantwortlichen Jugendleiter/in unterschrieben sein.

Für Zuschüsse zur Renovierung und Ausstattung: bei landkreisübergreifenden Verbänden müssen die Jugendräume im Landkreis Main-Spessart sein.

Für Zuschüsse zur Förderung von Geräten, Materialien, Medienausstattung und Fachliteratur: bei landkreisübergreifenden Verbänden werden Materialien anteilig der Mitglieder im Landkreis Main-Spessart berechnet.
Die Anschaffungen müssen im Eigentum der Gruppe/Verein bleiben.

Form der Antragsstellung

Die Anträge sind auf den derzeit gültigen Formblätter – die auf der Homepage des KJR herunter geladen werden können ein einfacher Ausfertigung mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Voraussetzung für die Bearbeitung des Zuschussantrages ist das vollständige und gewissenhafte Ausfüllen der Formblätter.

Antragsfristen

Die Anträge sind innerhalb der festgelegten Fristen einzureichen:

Anträge mit Rechnungsdatum bis zum 31. Oktober müssen bis zum 30. November beantragt sein.

Anträge mit Rechnungsdatum vom 1. November bis 31. Dezember müssen bis zum 31. Januar des folgenden Jahres beantragt werden.

Öffentlichkeitsarbeit

Der Antragsteller ist verpflichtet bei Ausschreibungen, Presseberichten, Plakaten usw. den KJR Main-Spessart als Zuschussgeber mit dem Zusatz „gefördert durch Kreisjugendring Main-Spessart“ zu erwähnen.

Höhe des Zuschusses

Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus dem jeweils gültigen Zuschusskataloges des KJR Main-Spessart, höchstens jedoch bis zum ungedeckten Betrag.

Der Antragsteller muss mindestens 30 % der Gesamtausgaben aufgewendet haben. Als Eigenmittel zählen hier sowohl der Finanzierungsanteil des Antragstellers, als auch die für die Maßnahme erhobene Teilnehmergebühr. Soweit die Maßnahme finanziert ist, ist eine Bezuschussung nicht möglich.

Es sind vorrangig die möglichen Zuschüsse anderer Ebenen (Bayer. Jugendring, Bezirksjugendring) in Anspruch zu nehmen.

Zuschusskatalog

Der Zuschusskatalog wird bei Änderungen den Vereinen mit der Post zugesandt oder er kann jederzeit in der Geschäftsstelle angefordert werden.

Rechtsanspruch

Zuschüsse werden nur nach der jeweiligen Finanzlage gewährt. Ein Rechtsanspruch kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn Voraussetzungen erfüllt sind, die einen Zuschuss rechtfertigen würden.

Abgabe eines Jahresberichtes

Die antragsstellende Jugendgruppe ist zuschussberechtigt, wenn sie für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens bei Abgabe des Zuschussantrages einen Jahresbericht vorlegt. Ein Zuschuss kann nach Vorlage des Jahresberichtes dann zukünftig gewährt werden. Diese Regelung betrifft auch die Gruppen der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe.

Rechnungsjahr

Das Rechnungsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Beschlussorgan

ist die Vorstandschaft des KJR

Bewilligungsbescheid

Dem Antragsteller wird die Bewilligung oder Ablehnung eines Zuschusses durch entsprechenden Bescheid des KJR Main-Spessart schriftlich mitgeteilt.
Innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung, kann schriftlich Widerspruch beim KJR Main-Spessart gegen den Bescheid eingereicht werden. Der von der antragstellenden Jugendgruppe begründete Widerspruch wird in der darauf folgenden Sitzung des Beschlussorganes besprochen. Das Ergebnis wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.

Verwendungsnachweis

Die ordnungsgemäße Verwendung des Zuschusses ist in jedem Fall über die Gesamtkostensumme der Maßnahme zu erbringen. Mit dem Antrag ist der Verwendungsnachweis vorzulegen.

Der Verwendungsnachweis besteht aus

a) Aufstellung über die Gesamtkosten der Maßnahme und ihre Finanzierung mit Vorlage der quittierten Belege, aus denen Zahlungsdatum, Grund der Zahlung und Rechnungsbetrag hervorgehen. Kopie des Kontoauszuges ist beizulegen, aus dem
b) IBAN-Nummer- und Inhaber (Jugendgruppe), Grund der Zahlung und der Betrag ersichtlich ist. (Bei Freizeiten ohne Belege!)
c) Kurzer Bericht über das Ergebnis der Maßnahmen (entfällt bei Anschaffungen).
d) Originalteilnehmerlisten mit eigenhändigen Unterschriften oder Teilnehmerbestätigungen (entfällt bei Anschaffungen).

Teilnehmerliste

Sie muss im Original eingereicht werden und folgende Angaben enthalten:

a) Maßnahme, Datum und Veranstalter
b) Name, Alter und Wohnort aller Teilnehmer/innen und Betreuer/innen
c) eigenhändige Unterschrift aller Teilnehmer/innen und Betreuer/innen
d) Betreuer/innen sind mit „B“ zu kennzeichnen

Vordrucke können auf der KJR Main-Spessart Homepage heruntergeladen werden.

Auszahlung des Zuschusses

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt in jedem Fall erst nach Abschluss der Maßnahme und nach Vorlage des Verwendungsnachweises. Es erfolgt keine Auszahlung unter 25,00 €. Der Zuschuss wird auf volle Euro auf- bzw. abgerundet.

Bei jedem Antrag ist das Konto der Gruppe bzw. des Verbandes anzugeben.

Schlussbemerkung

Die antragstellenden Träger (Vereine, Gruppen) verpflichten sich, die erhaltenen Mittel entsprechend der Zweckbindung der Richtlinien zu verwenden. Änderungen in der Planung und Durchführung dem KJR Main-Spessart mitzuteilen und evtl. zu viel erhaltene Beiträge ohne Aufforderung sofort zurückzuzahlen.

Im Einzelnen gelten die Auflagen des jeweiligen Bewilligungsbescheides.

Der Kreisjugendring und die Verwaltung des Landkreises Main-Spessart halten sich die Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung vor. Belege sind daher 3 Jahre aufzubewahren.

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