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Wenn Kinder Kinder bekommen

Immer wieder passiert es, dass trotz sexueller Aufklärung und des Wissens darum, wie und wann eine Schwangerschaft zustande kommen kann, minderjährige Frauen schwanger werden.

Dies kann daran liegen, dass Verhütungsmittel falsch benutzt werden oder versagen. Manchmal führte eine spontane Leidenschaft zu unüberlegtem und ungeschütztem Verkehr. Manchmal lassen es junge Menschen auch einfach darauf ankommen, schwanger zu werden. Sie erhoffen sich dadurch eine Ablösung vom Elternhaus. Sie wollen vielleicht auch der Außenwelt zeigen, dass sie das Erwachsenenleben bestreiten können und ihr Leben alleine gestalten können. So kann es sein, dass junge Frauen ungeplant, wenn auch nicht zwangsläufig ungewollt, schwanger werden.

Viele Eltern sind zutiefst erschrocken, wenn sie davon erfahren, dass sie plötzlich und viel zu früh Großeltern werden. Ungefragt sehen sie sich in einer erneuten Kindererziehung verplant. Daher ist die erste Reaktion meist Unverständnis und Verärgerung. Hinzu kommt, dass sie sich Sorgen um die Zukunft des eigenen Kindes machen, welches selbst noch Teenager ist, und nun plötzlich Vater- oder Mutterrolle übernehmen soll.

Pläne, die man für sich selbst schmiedete oder für sein Kind, müssen nun über Bord geworfen werden.

Wie können wir als Eltern helfen, wenn unser minderjähriges Kind ein eigenes Kind bekommt?

Wenn Ihr Kind, das selbst noch in der Pubertät ist und mitten in der Schullaufbahn oder einer Berufsausbildung steckt, plötzlich selbst ein Kind bekommt, so bedeutet dies nicht nur einen großen Einschnitt in das Leben Ihres Kindes. Auch Ihr Leben wird sich mit einem Enkelkind eines minderjährigen Kindes massiv verändern.

Viele Eltern nehmen die Schwangerschaft der minderjährigen Tochter zuerst als Katastrophe wahr. Sie denken, dass das eigene Kind wichtige Schritte in der eigenen Entwicklung nicht mehr vollziehen kann. Immerhin befindet sich die Tochter nun in einer Situation, welche ihr eine ganz und garnicht dem Alter angemessene Lebensform zumutet. Oft fragt man sich, ob die Tochter überhaupt mit einer derart großen Belastung umgehen kann. Kann sie in der Pubertät sein und gleichzeitig Mutter werden? Was, wenn der Vater des Kindes, welcher selbst oft auch minderjährig ist, die Tochter einfach alleine lässt? Für die betroffenen Eltern ist dies eine durch und durch schwierige Situation.

Aber stehen Sie dennoch hinter Ihrem Kind! Sie können für Ihre Tochter eine unschätzbare Entlastung sein, wenn sie noch daheim bei Ihnen wohnt.

Wenn sie verständnisvoll und hilfsbereit sind, dann ermöglichen Sie es der jungen Mutter, sich nicht als Opfer zu sehen. Sie geben Ihr die Kraft, das Leben mit Kind nach möglichst eigenen Vorstellungen zu gestalten und die neue Situation als positiv anzunehmen.

Möglicherweise denken Sie darüber nach, Ihre Rolle als Großeltern so weit auszudehnen, dass Sie der jungen Mutter ermöglichen, ihren Schulabschluss oder eine Berufsausbildung in Ruhe beenden oder gar beginnen zu können, indem sie das Kind zumindest teilweise betreuen.

Denn eine abgeschlossene Ausbildung ist die wichtigste Grundlage für Ihr Kind, alleine klar zu kommen und für sich und das Kind sorgen zu können.

Überlegen Sie sich in Ruhe mit Ihrem Partner und anschließend auch mit Ihrem Kind, inwieweit Sie bereit sind, Ihr Leben für das Aufziehen eines Enkelkindes einzuschränken und welche finanziellen Hilfestellungen Sie Ihrer Tochter geben können und möchten. Suchen Sie auch in jedem Fall gemeinsam mit Ihrer Tochter den Kontakt zum Vater des Kindes und dessen Familie und besprechen Sie mit ihnen, inwieweit sie Verantwortung übernehmen können.

Nehmen Sie dann mit Ihrer Tochter, am besten schon während der Schwangerschaft, die Beratung der Wohlfahrtsverbände und des Jugendamtes in Anspruch, um herauszufinden, welche finanziellen Hilfeleistungen und Unterstützungsangebote von Seiten des Staates oder der Kommunen Ihrem Kind zur Verfügung stehen. Mit Hilfe der Berater wird es Ihnen sicherlich gelingen, eine Situation zu schaffen, die für alle Beteiligten zufriedenstellend ist.

Wie hilft das Jugendamt minderjährigen Müttern?

Das Jugendamt ist eine wichtige Anlaufstelle für minderjährige Schwangere, Mütter oder Väter. Die Beratung durch die Mitarbeiter ist kostenlos. In einem persönlichen Gespräch wird zuerst die gesamte Lebenssituation der minderjährigen Mutter udn des Vaters betrachtet. Fragen die zu klären sind, sind: Wer geht noch zur Schule und wie lange noch? Steht eine Ausbildung an? Wie ist das Verhältnis der minderjährigen Schwangeren oder Mutter zu ihrer eigenen Familie und zur Familie des Vaters? Wie ist die Wohnsituation? Wo können die jungen Eltern Unterstützung gebrauchen?

Die Mitarbeiter des Jugendamtes geben soziale Betreuung und Unterstützung, und informieren ebenso über die möglichen finanziellen Hilfeleistungen. Schon während der Schwangerschaft sollte daher eine solche Beratung in Anspruch genommen werden, um rechtzeitig alle wichtigen Fragen einer möglichen Unterstützung geklärt zu haben.

Bei der Suche nach einer eigenen Wohnung kann das Jugendamt ebenfalls behilflich sein. Wenn es aus räumlichen oder familiären Gründen unmöglich ist, dass Ihre Tochter mit Kind im Elternhaus wohnen bleibt, gibt es die Möglichkeit einer betreuten Unterbringung in einem Haus für Mutter und Kind. Die junge Mutter wird dort von der Betreuung ihres Kindes so weit entlastet, dass sie weiter eine Schule besuchen bzw. einer Berufsausbildung nachgehen kann. Um die Finanzierung kümmert sich in einem solchen Fall ebenfalls das Jugendamt.

In Fragen des Sorgerechts und des Unterhalts für das Kind werden Sie ebenfalls beim Jugendamt beraten. Wenn die jungen Eltern nicht zusammen leben, d.h. das Kind von der minderjährigen Mutter alleine betreut wird, muss der Vater in der Regel den Unterhalt für das Kind bezahlen, dessen Höhe sich nach dem Einkommen des Vaters und dem Alter des Kindes richtet. Wenn der Vater aber selbst noch Schüler ist oder mitten in einer Ausbildung steckt, d.h. kein regelmäßiges Einkommen hat, kann das Jugendamt einen sogenannten Unterhaltsvorschuss bezahlen.

Wer hat das Sorgerecht für das Kind einer minderjährigen Mutter?

Wenn beide Eltern noch minderjährig sind, so wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Dies bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt. Es kümmert sich um Sachen wie die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsansprüche etc. Das Kind wird von der minderjährigen Mutter selbst gepflegt. Wenn die minderjährige Mutter eine andere Person als Vormund für ihr Kind haben möchte, so kann sie einen Antrag beim Familiengericht stellen.

Die Amtsvormundschaft des Jugendamtes erlischt mit der Volljährigkeit der Mutter. Sie erhält dann automatisch das Sorgerecht.

Wenn nur ein Elternteil minderjährig ist und der andere schon 18 Jahre alt ist, so fällt das elterliche Sorgerecht auf den volljährigen Elternteil. Das Familiengericht kann einen Ergänzungspfleger bestellen, wenn es Zweifel an der Eignung des volljährigen Elternteils hat und das Wohl des Kindes nicht gesichert scheint. Grundsätzlich hat der minderjährige Elternteil das Recht, seinem Kind einen Vornamen zu geben, es zu pflegen, zu beaufsichtigen, zu erziehen, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen, und ärztliche Behandlungen sowie religiöse Erziehung mitzubestimmen.

Wichtig ist, dass Sie als Eltern einer minderjährigen, unverheirateten Mutter weiterhin das Sorgerecht für Ihre Tochter haben, aber nicht für Ihr Enkelkind.

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei dem für Sie zuständigen Jugendamt.

Stand 04/2021

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