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Spielgeräte Vermietung - Allgemeines

Die Kommunale Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart verfügt über einen großen Spielgerätefundus für alle Arten von Veranstaltungen. Die Spielgeräte werden im Landkreis vermietet.

Für die Spielgeräte, Hänger mit Hüpfburg oder Spielmobil gibt es eigene Mietverträge.
Diese müssen vor der Abholung ausgefüllt in unserem Büro vorliegen.

Grundsätzlich sind die Spielgeräte gereinigt zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, behält sich die Kommunale Jugendarbeit vor, eine Reinigungspauschale zu erheben. Entstandene Beschädigungen oder das Verlieren von Zubehörartikeln muss der Mieter bei der Abgabe der Geräte melden und gegebenenfalls ersetzen.

Die Spielgeräte dürfen nur in der Halle, auf Teer oder trockenem Rasen genutzt werden. Schotter oder sandiger Untergrund sind nicht erlaubt, da die Spielgeräte sonst zu stark verschmutzen oder kaputt gehen.

Die Abholung ist wie folgt geregelt:

Die Abholung und Rückgabe der gemieteten Geräte ist vorher telefonisch abzusprechen und findet in der Ringstraße 24, hinter dem Amtsgebäude, statt

Unsere Ausgabezeiten sind:

Montags bis Donnerstag
8.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitags
8.30 bis 11.30 Uhr
Telefonische Absprache unter der Nummer.: 09353 / 793-1503 oder 793-1501

Die Mietbedingungen der einzelnen Spielgeräte sind im jeweiligen Vertrag festgelegt oder aus den Einzelbeschreibungen ersichtlich.

Wir haben in den letzten Jahren unseren Spielgerätefundus erweitert und unterstützen dadurch die Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Main-Spessart. Wir bitten deshalb alle Mieter, mit den Spielgeräten und der Hüpfburg sorgfältig umzugehen, damit möglichst viele Kinder und Jugendliche lange Spaß daran haben.

Den Mietvertrag für die Spielgeräte finden Sie auf der Internetseite www.main-spessart.de unter: Spielgeräte-Vermietung.

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