Bildung und Teilhabe
Marktplatz 8
97753 Karlstadt
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung- und Teilhabe gedeckt, sind oder
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Wohngeld oder
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten. Die Leistungen sind im Grundsatz gesondert zu beantragen. Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.
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