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Landratsamt Main Spessart

Bildung und Teilhabe

Übersichtskarte

Marktplatz 8
97753 Karlstadt

Beschreibung:

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können einen Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben, wenn sie bzw. ihre Eltern

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende)  erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder

  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung- und Teilhabe gedeckt, sind oder

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder

  • Wohngeld oder

  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

erhalten. Die Leistungen sind im Grundsatz gesondert zu beantragen. Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.

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